Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Das Geschäftsfeld des Unternehmens liegt im Ausführen und Betreuen von Hunden fremder Halter.
Dies vorausgesetzt schließen die Parteien folgende Vereinbarung zur Betreuung des Hundes.

 

§ 1 Pflichten des Betreuers

1. Der Betreuer verpflichtet sich, den ihr anvertrauten Hund mit größter Sorgfalt, Verantwortung und Sachkenntnis auszuführen. Dies bedeutet, dass der Hund artgerecht unter Beachtung des Tierschutzgesetzes und sonstiger Bestimmungen gehalten und ausgeführt wird.

2. Im Falle einer Verletzung oder gravierender Gesundheitsbeeinträchtigung ist der Hund von dem Betreuer dem nächstgelegenen Tierarzt vorzustellen.

3. Im Falle einer Schlüsselübergabe durch den Hundehalter, um die Betreuung durchzuführen, verpflichtet sich der Betreuer, überlassene Schlüssel sorgfältig zu verwahren, die Räumlichkeiten ausschließlich zur Abholung / Betreuung zu betreten. Dem Betreuer ist es untersagt, Dritten Zutritt in die Räumlichkeiten des Hundehalters zu gewähren. Die in diesem Zusammenhang zur Kenntnis des Betreuers erlangten Daten des Hundehalters unterliegen der Geheimhaltung durch den Betreuer.

4. Im Krankheitsfalle des Betreuers und dem damit verbundenen Entfall der Betreuung hat er unverzüglich dem Hundehalter mitzuteilen.

5. Erkennbare Verstöße gegen das Tierschutzgesetzt bzw. gegen die jeweilige Hundeverordnung müssen den zuständigen Behörden gemeldet.

 

§ 2 Pflichten des Hundehalters

1. Der Hundehalter ist verpflichtet den Betreuungsvertrag wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Zum Beispiel: Name des Hundes, Impfstatus, Rasse usw.

2. Der Hundehalter versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist. Etwaige Erkrankungen des Hundes sind dem Betreuer unverzüglich zu melden. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Übergabe des Hundes an den Betreuer zur Durchführung des Betreuungsvertrages untersagt.

3. Ein ausreichender Impfschutz ist nachzuweisen.

4. Im Betreuungszeitraum ist der Hund mit der Steuermarke zu versehen.

5. Der Hundehalter hat eine Haftpflichtversicherung für den zu betreuenden Hund abzuschließen, die auch die Fremdbetreuung durch den Betreuer einschließt.

6. Der Hundehalter versichert, dass der Hund gechipt und registriert ist.

7. Der Hundehalter versichert, dass der Hund vor Abholung durch Fellnasen op Jöck etwa eine Stunde nicht gefressen hat, denn es könnte durch die erhöhte Aktivität während des Spaziergangs, zu einer Magendrehung kommen.

 

§ 3 Haftung

Die Haftung für verlorene Marken, Verletzungen beim spielen, toben, raufen oder spazieren und Sachschäden an zur Verfügung gestelltem Spielzeug sowie Halsbänder, Geschirre und Leinen in der Betreuungszeit ist ausgeschlossen.
Die Parteien haften nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 4 Vertragsdauer

Der Vertrag wird für die Dauer von 3 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um weitere drei Monate.
Eine bindende Vertragslaufzeit entsteht nur bei Abo-Kunden.

 

§ 5 Kündigung

Dieser Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat vor vertraglichen Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

 

§ 6 Urlaub

Die Dienstleistungen des Unternehmens sind nicht an allen Tagen verfügbar. Eine Inanspruchnahme bedarf somit der vorherigen Absprache, ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit der Dienste besteht nicht.

 

§ 7 Abrechnung

1. Die monatlich gebuchten Betreuungszeiten können nicht auf den Nachfolgemonat übertragen werden.

2. Gebuchte Betreuungszeiten können bis spätestens 48 Stunden vor Betreuungsbeginn storniert werden. Stornierungen die später eingehen werden in voller Höhe berechnet.

3. Die Rechnungsstellung erfolgt eine Woche vor Monatsende. Der Rechnungsbetrag ist so zu entrichten, dass dieser spätestens zum Monatsende dem Unternehmen gutgeschrieben ist.

 

§ 8 SEPA- Lastschriftverfahren

Das Sepa-Lastschriftverfahren bieten wir unseren Kunden gerne an um ganz bequem unsere Dienstleistung nutzen zu können. Kann eine Lastschrift nicht eingezogen werden entstehen dem Kunden Bearbeitungskosten von 6,50€.

 

§ 9 Foto- und Filmaufnahmen

1. Der Hundehalter erklärt sich hiermit ausdrücklich und unwiderruflich mit der Ablichtung seines Hundes im Zuge der Betreuung durch das Unternehmen für Foto- und Filmaufnahmen einverstanden.
Der Hundehalter überträgt dem Unternehmen unwiderruflich und ausschließlich die zeitlich und räumlich unbegrenzten Rechte an Foto- und Filmaufnahmen, die im Zuge der Betreuung entstanden sind.

2. Mit seiner Unterschrift willigt der Hundehalter ein, dass diese Foto- oder Filmaufnahmen für publizistische Zwecke und / oder Werbezwecke verwendet werden dürfen. Die Einwilligung umfasst unwiderruflich das Recht, die Foto- und Filmaufnahmen öffentlich zur Schau zu stellen, insbesondere an die Medien für Pressefotos herauszugeben, zum Download im Internet bereit zu stellen, als Vorlage für Flyer, Plakate, Internetanzeigen, sonstige Werbemittel oder wirtschaftliche Zwecke zu verwerten und zu publizieren.

3. Das Unternehmen ist berechtigt, die vorgenannten Rechte an den Foto- und Filmaufnahmen an Dritte zu übertragen.

4. Nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses ist das Unternehmen weiterhin berechtigt, die zu Werbezwecken oder sonstigen Zwecke erstellten Prospekte, Internetauftritte, Flyer, Plakate und ähnliches, die Foto- oder Filmaufnahmen des Hundes enthalten, uneingeschränkt zu nutzen.

5. Alle in dieser Vereinbarung enthaltenen Einwilligungen und Übertragungen erfolgen unentgeltlich.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollte einer oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien sind in einem solchen Falle verpflichtet, unwirksame Bestimmungen durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen.